Claudia Trumpf
Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz, verkehrs- und gaststättenrechtliche Anordnungen
Telefon:
07237 42821
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Jeder kann die öffentlichen Straßen im Rahmen ihrer Widmung und der verkehrsbehördlichen Vorschriften zum Verkehr benutzten. Dies wird als Gemeingebrauch bezeichnet. Wenn öffentliche Straßen darüber hinaus, das heißt für etwas anderes als den Verkehr benutzt werden sollen, ist dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Beispiele solcher Sondernutzung können sein:
Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (beispielsweise für Werbeanlagen oder Warenautomaten).