Nicole Lutz
Standesbeamtin, Personenstandswesen, Friedhöfe
Telefon:
07237 42819
E-Mail schreiben
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Aschen Verstorbener können auf Friedhöfen, die eine Naturbestattung vorsehen, in unmittelbarer Nähe eines Baumes, in seinem Wurzelbereich oder auf einer ausgewiesenen Fläche (Rasen, Wiese) beigesetzt werden. Die Form und das Äußere eines Grabes sind dabei nicht erkennbar.
Friedhofsträger können geeignete Flächen als Friedhöfe für Naturbestattungen anlegen. Diese Flächen liegen auf einem Gemeindefriedhof üblicherweise getrennt von normalen Grabstellen oder in einem ausgewiesenen Waldgrundstück.
Welche Rituale die Beisetzung begleiten, bleibt den Wünschen der Verstorbenen und ihrer Angehörigen weitgehend überlassen. Christliche Beisetzungen sind ebenso üblich wie Bestattungen ohne geistlichen Beistand.
Eine Namenstafel am Baum oder auf dem Rasen oder der Wiese macht auf die Grabstätte aufmerksam. Auf diese Namenstafel kann auf Wunsch auch verzichtet werden. Blumenanpflanzungen und klassischer Grabschmuck sind an diesen Gräbern grds. nicht möglich.
Achtung: Da Naturbestattungen nur für Urnen vorgenommen werden, gelten die gleichen Bestimmungen wie für eine Feuerbestattung.