Erlaubnis für Versteigerungen beantragen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Renate Dilger

Ortspolizeibehörde, Zivilschutz, Ordnungswidrigkeiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Schulen, Jugendarbeit, Kultur und Sport, Grundbucheinsichtsstelle, Obdachlosenangelegenheiten


Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie folgendes gewerbsmäßig versteigern möchten:

  • fremde bewegliche Sachen,
  • fremde Grundstücke oder
  • fremde Rechte

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies erforderlich ist zum Schutze 

  • der Allgemeinheit,
  • der Auftraggeber oder
  • der Bieter.

Unter den gleichen Voraussetzungen kann die Behörde auch Auflagen nachträglich aufnehmen, ändern und ergänzen.