Europawahl am 09. Juni 2024 Information für Unionsbürger

Am Sonntag, 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Hinweis:

Wer sich seit der Europawahl im Jahr 1999 oder später im Wählerverzeichnis hat eintragen lassen, muss keinen neuen Antrag stellen, soweit Sie seither ununterbrochen in Deutschland gelebt haben.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!

 

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Bürgerbüro des Rathauses. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.