Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Renate Dilger

Ortspolizeibehörde, Zivilschutz, Ordnungswidrigkeiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Schulen, Jugendarbeit, Kultur und Sport, Grundbucheinsichtsstelle, Obdachlosenangelegenheiten


Für die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes müssen Sie eine Sachkunde besitzen. Das heißt, Sie müssen über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, damit Sie Ihren Hund jederzeit so halten und führen können, dass von ihm keine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht. Die Sachkunde weisen Sie durch das Bestehen einer Prüfung nach.

Hinweis: Der Nachweis der Sachkunde bezieht sich dabei jeweils nur auf den Hund, mit dem Sie den praktischen Teil der Prüfung abgelegt haben.