Nicole Lutz
Standesbeamtin, Personenstandswesen, Friedhöfe
Telefon:
07237 42819
E-Mail schreiben
Standesbeamtin, Personenstandswesen, Friedhöfe
Telefon:
07237 42819
E-Mail schreiben
Eine Geburt im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen.
Das ist beispielsweise von Vorteil, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine deutsche Geburtsurkunde benötigen.
Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Geburten im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen.
Als Nachweis der Geburt gelten auch ausländische Geburtsurkunden.