Bombenfund oder andere Kampfmittel melden

Für Sie zuständige Mitarbeiter

Renate Dilger

Ortspolizeibehörde, Zivilschutz, Ordnungswidrigkeiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Schulen, Jugendarbeit, Kultur und Sport, Grundbucheinsichtsstelle, Obdachlosenangelegenheiten


Wie verhalten Sie sich richtig?

  • Lassen Sie die Kampfmittel liegen. Berühren Sie sie nicht.
  • Halten Sie Abstand.
  • Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
  • Vermeiden Sie Erschütterungen.
  • Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig.
  • Wählen Sie die 110 oder informieren Sie sofort die Polizei.
  • Leisten Sie deren Anweisungen Folge.
  • Warten Sie auf die Polizei und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
  • Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben?
    Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals.

Kampfmittel sind

  • alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
  • oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen
  • nahezu unbegrenzt lagerfähig. Sie können über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

Achtung: Wenn Sie den Fund nicht melden, machen Sie sich strafbar und setzen andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner aus den Weltkriegen gefunden.
Dies ist vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben, aber auch bei Aktivitäten in der Natur möglich.
Ebenso ist es möglich, dass Sie auf eine scharfe Brief-, Koffer- oder Autobombe extremistischer beziehungsweise terroristischer Gruppen stoßen.